Dernière mise à jour
9 décembre 2024
Conditions d'utilisation
Open use
Organisation
Ville de Zurich
Format
DXF

Description

Im kantonale Hundegesetz (HuG 554.5) sind Ver- und Gebote im Umgang mit Hunden dargelegt. Zutrittsverbote sind für verschiedene Objekttypen geregelt. Die zuständige Behörde kann für weitere Objekten eine Bestimmung verfügen. In der Stadt Zürich liegt diese Zuständigkeit bei Sicherheitsdepartement (SID). Verschiedene Dienstabteilungen können beim SID begründete Anträge für bestimmte Bestimmungen (Leinenpflicht, Hundeverbot, Freilaufzone) stellen. Im Datensatz Hundezonen sind jene Objekte aufgeführt, welche mittels Verfügung durch den Stadtrat rechtskräftig verabschiedet wurden.

Zweck: Die Hundezonen dienen der Bevölkerung als Information, wo was für die Hundehaltung in der Stadt Zürich gilt. Die rechtskräftige Durchsetzung obliegt dem Sicherheitsdepartement. Es gibt grundsätzlich drei Kategorien: - Leinenpflicht (ganzjährig, jahreszeitlich, tageszeitliche Differenzierung) - Hundeverbot - Freilaufzonen Sämtliche Objekte sind an wichtigen Zugangsstellen mit Tafeln versehen aus denen hervorgeht, was in diesem Objekt gilt.

Informations complémentaires

Identifier
a5be2b92-336c-4c8a-9b2d-6cbfccc91957
Date de publication
9 décembre 2024
Date de modification
-
Langues
Allemand
URL d'accès
https://www.stadt-zuerich.ch/geodaten/download/Hundezonen?format=10006
URL de téléchargement
https://www.stadt-zuerich.ch/geodaten/download/Hundezonen?format=10006
Taille du fichier
-
Format
DXF
Documentation