Dernière mise à jour
12 septembre 2024
Conditions d'utilisation
Utilisation libre
Organisation
Ville de Zurich

Description

Im kantonale Hundegesetz (HuG 554.5) sind Ver- und Gebote im Umgang mit Hunden dargelegt. Zutrittsverbote sind für verschiedene Objekttypen geregelt. Die zuständige Behörde kann für weitere Objekten eine Bestimmung verfügen. In der Stadt Zürich liegt diese Zuständigkeit bei Sicherheitsdepartement (SID). Verschiedene Dienstabteilungen können beim SID begründete Anträge für bestimmte Bestimmungen (Leinenpflicht, Hundeverbot, Freilaufzone) stellen. Im Datensatz Hundezonen sind jene Objekte aufgeführt, welche mittels Verfügung durch den Stadtrat rechtskräftig verabschiedet wurden.

Zweck: Die Hundezonen dienen der Bevölkerung als Information, wo was für die Hundehaltung in der Stadt Zürich gilt. Die rechtskräftige Durchsetzung obliegt dem Sicherheitsdepartement. Es gibt grundsätzlich drei Kategorien: - Leinenpflicht (ganzjährig, jahreszeitlich, tageszeitliche Differenzierung) - Hundeverbot - Freilaufzonen Sämtliche Objekte sind an wichtigen Zugangsstellen mit Tafeln versehen aus denen hervorgeht, was in diesem Objekt gilt.

Ressources

Showcases

Informations complémentaires

Identifier
8f45407e-0c60-4aef-95d9-d061047ac8da@stadt-zurich
Date de publication
-
Date de modification
12 septembre 2024
Conforme à
-
Editeur
Produkteverantw. & Unterstützungsfunk., Grün Stadt Zürich, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement
Points de contact
Open Data Zürich
Langues
Allemand
Informations complémentaires
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Landing page
https://data.stadt-zuerich.ch/dataset/geo_hundezonen
Documentation
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Couverture temporelle
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Couverture spatiale
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Intervalle d'actualisation
Irrégulier
Accès aux métadonnées
API (JSON) Télécharger XML