Last updated
February 2, 2024
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Description

Auf den öffentlichen Gewässern in der Schweiz ist die Schifffahrt grundsätzlich erlaubt. Dieser Grundsatz ist im Bundesrecht verankert. Gleichzeitig unterstehen die Gewässer bezüglich der Schifffahrt den Kantonen, und diese dürfen bei wichtigen Gründen die Schifffahrt einschränken oder ganz untersagen. Die Signalisierung der Einschränkungen vor Ort erfolgt in der Regel mit Hilfe von Schifffahrtszeichen, die vom Bund festgelegt wurden.

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Identifier
ur-2024@geoinformation-kanton-uri
Issued date
February 2, 2024
Modified date
February 2, 2024
Conforms to
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Publisher
Amt für Strassen- und Schiffsverkehr Kt. Uri
Contact points
mail@lisag.ch
Languages
Language independent
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Landing page
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Documentation
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Temporal coverage
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Spatial coverage
Canton of Uri (UR)
Update interval
-
Metadata Access
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