Zuletzt aktualisiert
2. Februar 2024
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung

Beschreibung

Auf den öffentlichen Gewässern in der Schweiz ist die Schifffahrt grundsätzlich erlaubt. Dieser Grundsatz ist im Bundesrecht verankert. Gleichzeitig unterstehen die Gewässer bezüglich der Schifffahrt den Kantonen, und diese dürfen bei wichtigen Gründen die Schifffahrt einschränken oder ganz untersagen. Die Signalisierung der Einschränkungen vor Ort erfolgt in der Regel mit Hilfe von Schifffahrtszeichen, die vom Bund festgelegt wurden.

Ressourcen

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Zusätzliche Informationen

Identifier
ur-2024@geoinformation-kanton-uri
Publikationsdatum
2. Februar 2024
Änderungsdatum
2. Februar 2024
Konform mit
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Publisher
Amt für Strassen- und Schiffsverkehr Kt. Uri
Kontaktstellen
mail@lisag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
Canton of Uri (UR)
Aktualisierungsintervall
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