Zuletzt aktualisiert
14. Juli 2025
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Beschreibung

Auf den öffentlichen Gewässern in der Schweiz ist die Schifffahrt grundsätzlich erlaubt. Dieser Grundsatz ist im Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG) verankert. Gleichzeitig unterstehen die Gewässer bezüglich der Schifffahrt den Kantonen, und diese dürfen bei wichtigen Gründen die Schifffahrt einschränken oder ganz untersagen. Die Signalisierung der Einschränkungen vor Ort erfolgt in der Regel mit Hilfe von Schifffahrtszeichen, die vom Bund festgelegt wurden. Das Geoprodukt zeigt die vom Kanton Bern verfügten Einschränkungen zur Binnenschifffahrt.

Ressourcen

Showcases

Zusätzliche Informationen

Identifier
051c0caf-262e-49c7-bb7b-236750d1a9f7@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Publikationsdatum
17. Juli 2025
Änderungsdatum
14. Juli 2025
Konform mit
-
Publisher
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Kontaktstellen
sob.svsa@be.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
geocat.ch Permalink
Landing page
https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geoportal/geodaten/detail.html?type=geoproduct&code=EINSCHIF
Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Bern (erweitert)
Aktualisierungsintervall
Jährlich
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