Last updated
July 14, 2025
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Description

Auf den öffentlichen Gewässern in der Schweiz ist die Schifffahrt grundsätzlich erlaubt. Dieser Grundsatz ist im Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (BSG) verankert. Gleichzeitig unterstehen die Gewässer bezüglich der Schifffahrt den Kantonen, und diese dürfen bei wichtigen Gründen die Schifffahrt einschränken oder ganz untersagen. Die Signalisierung der Einschränkungen vor Ort erfolgt in der Regel mit Hilfe von Schifffahrtszeichen, die vom Bund festgelegt wurden. Das Geoprodukt zeigt die vom Kanton Bern verfügten Einschränkungen zur Binnenschifffahrt.

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Identifier
051c0caf-262e-49c7-bb7b-236750d1a9f7@amt-fuer-geoinformation-des-kantons-bern
Issued date
July 17, 2025
Modified date
July 14, 2025
Conforms to
-
Publisher
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Contact points
sob.svsa@be.ch
Languages
Language independent
Further information
geocat.ch permalink
Landing page
https://www.agi.dij.be.ch/de/start/geoportal/geodaten/detail.html?type=geoproduct&code=EINSCHIF
Documentation
Temporal coverage
-
Spatial coverage
Kanton Bern (erweitert)
Update interval
Annual
Metadata Access
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