Zuletzt aktualisiert
23. September 2025
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Format
PDF

Beschreibung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) übt die Aufsicht aus über die Versicherer, welche die soziale Krankenversicherung, d.h. die obligatorische Krankenpflegeversicherung und die freiwillige Taggeldversicherung anbieten. Die Aufsichtstätigkeit ist seit dem 1. Januar 2016 im neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) geregelt. Das BAG ist dafür verantwortlich, dass die Versicherer das Krankenversicherungsgesetz (KVG) einheitlich anwenden. Die Prämien der Versicherer werden vom BAG geprüft und genehmigt. Vor ihrer Genehmigung dürfen die Prämien weder veröffentlicht noch angewandt werden.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
22. September 2020
Änderungsdatum
23. September 2025
Sprachen
Sprachunabhängig
Zugangs-URL
https://opendata.bagnet.ch/?r=/download&path=L1ByYWVtaWVuL3RvIHdob20gaXQgbWF5IGNvbmNlcm4ucGRm
Download-URL
https://opendata.bagnet.ch/?r=/download&path=L1ByYWVtaWVuL3RvIHdob20gaXQgbWF5IGNvbmNlcm4ucGRm
Dateigrösse
76.0 KB
Format
PDF
Dokumentation