Zuletzt aktualisiert
2. September 2025
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung

Beschreibung

Gemäss Art. 28 KJSV scheidet der Regierungsrat Schutzzonen aus, um das Wild in seinen empfindlichen Lebensräumen zu schützen. Der Schutz gilt vom 1. Dezember oder dem Vorliegen einer geschlossenen Schneedecke bis 30. April. Im Kanton Uri wurden die letzten Wildruhezonen im Jahr 2008 ausgeschieden. Besondere Hinweise zu den eidgenössischen Wildruhezonen und erlaubten Routen finden sie unter https://www.wildruhezonen.ch

Ressourcen

Showcases

Zusätzliche Informationen

Identifier
ur-1900@geoinformation-kanton-uri
Publikationsdatum
2. September 2025
Änderungsdatum
2. September 2025
Konform mit
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Publisher
Amt für Forst und Jagd Kt. Uri
Kontaktstellen
mail@lisag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
Landing page
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
Canton of Uri (UR)
Aktualisierungsintervall
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