Zuletzt aktualisiert
1. Januar 2025
Nutzungsbedingungen
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Beschreibung

Jede Einwohnergemeinde bildet einen Betreibungskreis (§ 1 Abs. 1 EG SchKG). Zwei oder mehr Einwohnergemeinden können sich mit Genehmigung der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts zu einem Betreibungskreis zusammenschliessen (§ 1 Abs. 2 EG SchKG). Eine Gemeinde gehört immer ganz zu genau einem Betreibungskreis. Die Geometrie des Geobasisdatensatzes basiert auf dem Geobasisdatensatz 62-CH «Hoheitsgrenzen (amtliche Vermessung)».

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Zusätzliche Informationen

Identifier
6c3ccc90-74c6-4a3c-ad1d-86dea3483e92-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
17. Dezember 2018
Änderungsdatum
1. Januar 2025
Konform mit
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Publisher
Vermessungsamt
Kontaktstellen
vermessungsamt@ag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
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Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
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