Zuletzt aktualisiert
6. Februar 2024
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung

Beschreibung

Die Strategische Revitalisierungsplanung Seeufer (Gewässerschutzverordnung GSchV Artikel 41d) legt die zu revitalisierenden Gewässerabschnitte, die Art der Revitalisierungsmassnahmen sowie die Umsetzungsfristen fest, innert welcher die ökologische Aufwertungsmassnahmen umgesetzt werden. Dabei werden Uferabschnitte identifiziert, die mit dem grösstmöglichen Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand ökologisch aufgewertet werden können. Die Revitalisierungsplanung wird alle 12 Jahre für einen Zeitraum von 20 Jahren erneuert

Ressourcen

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Zusätzliche Informationen

Identifier
ur-2028@geoinformation-kanton-uri
Publikationsdatum
6. Februar 2024
Änderungsdatum
6. Februar 2024
Konform mit
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Publisher
Amt für Umwelt Kt. Uri
Kontaktstellen
mail@lisag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
Canton of Uri (UR)
Aktualisierungsintervall
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