Zuletzt aktualisiert
19. November 2025
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Beschreibung

Eine mittels Waldfeststellungsverfahren bestimmte Stockgrenze (Polylinien) ist gegeben durch den geometergenau eingemessenen Verlauf der Waldrandlinie, welche in der Regel durch die Verbindung der Waldrandbäume definiert ist. Aus der Stockgrenze ergibt sich die zwei Meter ausserhalb parallel verlaufende statische Waldgrenze, welche insbesondere innerhalb von und angrenzend an Bauzonen der exakten waldrechtlichen Definition des Waldrandes dienen. Sie sind vom Amt für Wald und Natur (AWN) gemäss Waldfeststellungsrichtlinien verfügt. Zur Waldfeststellungsverfügung gehören die jeweiligen Stockgrenzenpläne. Die Stockgrenzen gehören zu den Geobasisdaten des Kantons (Anhang 2 zum KGeoiV). Datenherr ist das AWN.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
b1ff9120-9e02-4ec7-ab15-ca4e0d2247ae@amt-geoinformation-sz
Publikationsdatum
19. November 2025
Änderungsdatum
19. November 2025
Konform mit
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Publisher
SZ Amt für Wald und Natur
Kontaktstellen
awn@sz.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
geocat.ch Permalink
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
Kanton Schwyz (SZ)
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
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