Zuletzt aktualisiert
20. November 2024
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung

Beschreibung

Der kantonale Richtplan hat, gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung, die Aufgabe, die angestrebte räumliche Entwicklung festzulegen und die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abzustimmen. Dabei sind die Interessen des Bundes (ausgewiesen in den Sachplänen und Konzepten des Bundes) und der Nachbargebiete entsprechend zu berücksichtigen. Der behördenverbindliche Richtplan des Kantons Schaffhausen vom 5.9.2001 wird regelmässig nachgeführt und fortgeschrieben. Änderungen des Richtplan-Inhaltes werden durch den Regierungsrat beschlossen, durch den Kantonsrat genehmigt und treten nach Genehmigung durch den Bund in Kraft. Eine aktuelle Fassung der kantonalen Richtplanung wird in absehbarer Zeit über Internet abrufbar sein. Im Rahmen der Richtplanung wurden verschiedene Konzepte und Sachplanungen entwickelt, z.B. Materialabbaukonzept, Landschaftsschutzkonzept oder Gefahrenkarte.

Ressourcen

Showcases

Zusätzliche Informationen

Identifier
396f1dad-d745-46f3-9e70-b53e5b943ce6@amt-geoinformation-kanton-schaffhausen
Publikationsdatum
21. November 2011
Änderungsdatum
20. November 2024
Konform mit
-
Publisher
Planungs- und Naturschutzamt
Kontaktstellen
pna.planung@sh.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
Landing page
-
Dokumentation
-
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Schaffhausen
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
Metadatenzugriff
API (JSON) XML herunterladen