Beschreibung
Hundehalter:innen müssen ihre Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall vor der Weitergabe, mit einem Mikrochip kennzeichnen und registrieren lassen. Die Kennzeichnung und Registrierung wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgenommen. Die Auswertung gibt Auskunft über die Einhaltung der Meldepflicht.
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- dogs-delayedRegistrations
- Publikationsdatum
- 24. November 2025
- Änderungsdatum
- -
- Sprachen
- Sprachunabhängig
- Zugangs-URL
- https://tierstatistik.identitas.ch/data/dogs-delayedRegistrations.csv
- Dateigrösse
- 536.0 B
- Format
- CSV
- Dokumentation
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