Zuletzt aktualisiert
20. März 2025
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Beschreibung

Gebirgslandeplätze sind Landestellen ausserhalb von Flugplätzen und ohne Infrastruktur, die über 1100 Meter über Meer liegen. Sie dienen einerseits zu Ausbildungs- und Übungszwecken, anderseits für Personentransporte zu touristischen Zwecken. Die massgebende Liste der durch das BAZL zugelassenen Gebirgslandeplätze mit spezifischen Zusatzangaben ist in der Luftfahrtpublikation der Schweiz im VFR Manual unter AGA 3-3-1 publiziert. Benützung der Gebirgslandeplätze mit Flächenflugzeugen: Nur bei entsprechender Eignung des Gebirgslandeplatzes. Benützung der Gebirgslandeplätze mit Helikopter: Der Ort der Aussenlandung darf, in einem vernünftigen Umkreis, der im Rahmen der Ortsumschreibung bis 400 m um die Koordinaten betragen kann, gewählt werden (Entscheid des Bundesrates vom 7. Mai 1980). Hinweis: Keine offizielle Luftfahrtdatenpublikation. Die publizierten Daten entsprechen möglicherweise nicht dem letzten operationellen Datenstand.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
d31ecd5b-e00c-430b-ab2e-d9148a199b9c@bundesamt-fur-zivilluftfahrt-bazl
Publikationsdatum
20. März 2025
Änderungsdatum
-
Konform mit
-
Publisher
Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kontaktstellen
markus.luginbuehl@bazl.admin.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
Landing page
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Dokumentation
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Schweiz
Aktualisierungsintervall
-
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