Amt für Tiefbau und Geoinformation
Bevölkerung und Gesellschaft, Regionen und Städte, Umwelt
Die Erdsondenkarte zeigt, wo Erdsonden bewilligungsfähig sind. Die Abgrenzung "bewilligungsfähig/nicht bewilligungsfähig" ist im Grenzbereich auf ca. +- 20 m festgelegt.
Zuletzt aktualisiert: 9. Mai 2006