Ultimo aggiornamento
aprile 20,2025
Condizioni d'uso
Libero utilizzo. Indicazione della fonte obbligatoria.

Descrizione

Die Gemeinden sind für die Führung der Schulen verantwortlich. Diese arbeiten zusammen, wenn die organisatorischen Rahmenbedingungen einer Gemeinde die eigenständige Errichtung und Führung eines Oberstufenzentrums und einer Bezirksschule nicht zulassen oder wenn eine Zusammenarbeit im Hinblick auf einen lehrplangerechten und wirtschaftlichen Schulbetrieb als erforderlich erscheint. Unter Mithilfe des Kantons planen die Gemeinden und Regionalplanungsverbände gemeinsam die Bildung von Schulkreisen für Oberstufenzentren und Bezirksschulen (Schulgesetz § 57 Abs. 1 und 2). Dabei können sich die Gemeinden mit weiteren Gemeinden mittels Vertrag oder Verband zusammenschliessen. Die Gemeinde oder die Verbände sind die Schulträger und jeweils für mehrere Schulanlagen (Bil-dungseinrichtungen) verantwortlich. Schulkreise bestehen für die Schulstufen Sekundar- und Realschule (SeReal) und Bezirksschule (Bez). Es gibt somit 2 Einteilungen in Schulkreise, eine mit SeReal- und eine mit Bez-Schulkreisen.

Risorse

Bacheche

Informazioni aggiuntive

Identificatore
a7b96b21-2a13-4adc-9e8c-da148b03a30f-6571@agis_service_center
Data di rilascio
novembre 1,2016
Data di modifica
aprile 20,2025
Conforme a
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Editore
Volksschule
Punti di contatto
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Lingue
Indipendente dalla lingua
Addizionali informazioni
geocat.ch link permanente
Landing page
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Documentazione
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Copertura temporale
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Copertura spaziale
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Intervallo di aggiornamento
Annuale
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