Ultimo aggiornamento
dicembre 9,2024
Condizioni d'uso
Open use
Organizzazione
Cità di Zurigo
Formato
JSON

Descrizione

Im kantonale Hundegesetz (HuG 554.5) sind Ver- und Gebote im Umgang mit Hunden dargelegt. Zutrittsverbote sind für verschiedene Objekttypen geregelt. Die zuständige Behörde kann für weitere Objekten eine Bestimmung verfügen. In der Stadt Zürich liegt diese Zuständigkeit bei Sicherheitsdepartement (SID). Verschiedene Dienstabteilungen können beim SID begründete Anträge für bestimmte Bestimmungen (Leinenpflicht, Hundeverbot, Freilaufzone) stellen. Im Datensatz Hundezonen sind jene Objekte aufgeführt, welche mittels Verfügung durch den Stadtrat rechtskräftig verabschiedet wurden.

Zweck: Die Hundezonen dienen der Bevölkerung als Information, wo was für die Hundehaltung in der Stadt Zürich gilt. Die rechtskräftige Durchsetzung obliegt dem Sicherheitsdepartement. Es gibt grundsätzlich drei Kategorien: - Leinenpflicht (ganzjährig, jahreszeitlich, tageszeitliche Differenzierung) - Hundeverbot - Freilaufzonen Sämtliche Objekte sind an wichtigen Zugangsstellen mit Tafeln versehen aus denen hervorgeht, was in diesem Objekt gilt.

Informazioni aggiuntive

Identificatore
4a40e1ab-c6a4-4157-a302-d3c8216f7916
Data di rilascio
dicembre 9,2024
Data di modifica
-
Lingue
Tedesco
URL d'accesso
https://www.stadt-zuerich.ch/geodaten/download/Hundezonen?format=10009
URL di download
https://www.stadt-zuerich.ch/geodaten/download/Hundezonen?format=10009
Grandezza dei dati
-
Formato
JSON
Documentazione

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