Ultimo aggiornamento
settembre 12,2024
Condizioni d'uso
Libero utilizzo
Organizzazione
Cità di Zurigo

Descrizione

Im kantonale Hundegesetz (HuG 554.5) sind Ver- und Gebote im Umgang mit Hunden dargelegt. Zutrittsverbote sind für verschiedene Objekttypen geregelt. Die zuständige Behörde kann für weitere Objekten eine Bestimmung verfügen. In der Stadt Zürich liegt diese Zuständigkeit bei Sicherheitsdepartement (SID). Verschiedene Dienstabteilungen können beim SID begründete Anträge für bestimmte Bestimmungen (Leinenpflicht, Hundeverbot, Freilaufzone) stellen. Im Datensatz Hundezonen sind jene Objekte aufgeführt, welche mittels Verfügung durch den Stadtrat rechtskräftig verabschiedet wurden.

Zweck: Die Hundezonen dienen der Bevölkerung als Information, wo was für die Hundehaltung in der Stadt Zürich gilt. Die rechtskräftige Durchsetzung obliegt dem Sicherheitsdepartement. Es gibt grundsätzlich drei Kategorien: - Leinenpflicht (ganzjährig, jahreszeitlich, tageszeitliche Differenzierung) - Hundeverbot - Freilaufzonen Sämtliche Objekte sind an wichtigen Zugangsstellen mit Tafeln versehen aus denen hervorgeht, was in diesem Objekt gilt.

Risorse

Bacheche

Informazioni aggiuntive

Identificatore
8f45407e-0c60-4aef-95d9-d061047ac8da@stadt-zurich
Data di rilascio
-
Data di modifica
settembre 12,2024
Conforme a
-
Editore
Produkteverantw. & Unterstützungsfunk., Grün Stadt Zürich, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement
Punti di contatto
Open Data Zürich
Lingue
Tedesco
Addizionali informazioni
-
Landing page
https://data.stadt-zuerich.ch/dataset/geo_hundezonen
Documentazione
-
Copertura temporale
-
Copertura spaziale
-
Intervallo di aggiornamento
Irregolare
Accesso ai metadati
API (JSON) Scarica XML