Dernière mise à jour
7 avril 2017
Conditions d'utilisation
Utilisation libre

Description

Die Zulässigkeitsbereiche für Erdsonden definieren, wo und unter welchen Auflagen Erdsonden realisiert werden dürfen. In den grünen Bereichen können Anlagen unter allgemein gültigen Auflagen realisiert werden. In den gelben Bereichen müssen zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden: Ein Hydrogeologe begleitet und dokumentiert den Bohrvorgang; Bei Bohrungen im Grundwasser wird dieses geschützt (Verhinderung Wegfliessen von Hinterfüllmaterial). Weitere standortbezogene Schutzmassnahmen wie beispielsweise eine Beschränkung der maximalen Bohrtiefe sind möglich. In den roten Bereichen sind Erdsonden nicht zulässig. Die Abgrenzungen sind ohne Gewähr. Vorbehalten sind Einzelfallbetrachtungen.

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Showcases

Informations complémentaires

Identifier
ur-1770@geoinformation-kanton-uri
Date de publication
7 avril 2017
Date de modification
7 avril 2017
Conforme à
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Editeur
Amt für Umwelt Kt. Uri
Points de contact
mail@lisag.ch
Langues
Indépendant de la langue
Informations complémentaires
Landing page
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Documentation
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Couverture temporelle
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Couverture spatiale
Canton of Uri (UR)
Intervalle d'actualisation
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Accès aux métadonnées
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