Description
Die kantonale Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate (BGS 113.114) regelt das Plakatieren und die Werbung bei Abstimmungen und Wahlen. Grundsätzlich ist das Aufstellen und Anbringen von Abstimmungs- und Wahlplakaten auf oder an öffentlichem Grund, der im Gemeingebrauch steht, im Rahmen der Verordnung bewilligungsfrei. Die Gemeinden können jedoch Standorte bezeichnen, an denen sie das Plakatieren erlauben oder verbieten.
Informations complémentaires
- Identifier
- Date de publication
- 7 mars 2025
- Date de modification
- 7 mars 2025
- Langues
- Allemand
- URL d'accès
- https://files.geo.so.ch/ch.so.sk.plakatstandorte/aktuell/ch.so.sk.plakatstandorte.xtf.zip
- URL de téléchargement
- https://files.geo.so.ch/ch.so.sk.plakatstandorte/aktuell/ch.so.sk.plakatstandorte.xtf.zip
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- Format
- INTERLIS -