Last updated
April 7, 2017
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Description

Die Zulässigkeitsbereiche für Erdsonden definieren, wo und unter welchen Auflagen Erdsonden realisiert werden dürfen. In den grünen Bereichen können Anlagen unter allgemein gültigen Auflagen realisiert werden. In den gelben Bereichen müssen zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden: Ein Hydrogeologe begleitet und dokumentiert den Bohrvorgang; Bei Bohrungen im Grundwasser wird dieses geschützt (Verhinderung Wegfliessen von Hinterfüllmaterial). Weitere standortbezogene Schutzmassnahmen wie beispielsweise eine Beschränkung der maximalen Bohrtiefe sind möglich. In den roten Bereichen sind Erdsonden nicht zulässig. Die Abgrenzungen sind ohne Gewähr. Vorbehalten sind Einzelfallbetrachtungen.

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Identifier
ur-1770@geoinformation-kanton-uri
Issued date
April 7, 2017
Modified date
April 7, 2017
Conforms to
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Publisher
Amt für Umwelt Kt. Uri
Contact points
mail@lisag.ch
Languages
Language independent
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Documentation
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Temporal coverage
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Spatial coverage
Canton of Uri (UR)
Update interval
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