Description
Die kantonale Verordnung über Abstimmungs- und Wahlplakate (BGS 113.114) regelt das Plakatieren und die Werbung bei Abstimmungen und Wahlen. Grundsätzlich ist das Aufstellen und Anbringen von Abstimmungs- und Wahlplakaten auf oder an öffentlichem Grund, der im Gemeingebrauch steht, im Rahmen der Verordnung bewilligungsfrei. Die Gemeinden können jedoch Standorte bezeichnen, an denen sie das Plakatieren erlauben oder verbieten.
Additional information
- Identifier
- Issued date
- March 7, 2025
- Modified date
- March 7, 2025
- Languages
- German
- Access URL
- https://files.geo.so.ch/ch.so.sk.plakatstandorte/aktuell/ch.so.sk.plakatstandorte.dxf.zip
- Download URL
- https://files.geo.so.ch/ch.so.sk.plakatstandorte/aktuell/ch.so.sk.plakatstandorte.dxf.zip
- File size
- -
- Format
- DXF -