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November 20, 2024
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Description

Allgemeine Erläuterungen: Mit dem Landschaftskonzept Kanton Schaffhausen (LKSH) liegt eine langfristige, breit abgestützte Perspektive für die zukünftige Entwicklung der unterschiedlichen Landschaften des Kantons vor. Es soll das Bewusstsein für die bestehenden charakteristischen Landschaften und ihre Werte, Potenziale und Defizite stärken. Als Orientierungsrahmen für den Umgang mit der Landschaft trägt das Konzept dazu bei, die wertvolle Ressource Landschaft nachhaltig zu erhalten und zu fördern. Das LKSH dient der nachhaltigen Entwicklung der Landschaft. Es bildet eine übergeordnete, gesamträumliche fachliche Grundlage und Leitlinie zur qualitätsorientierten Erhaltung und Gestaltung der Landschaft. In Abstimmung mit (raumplanerischen) Instrumenten und Prozessen ermöglicht es eine kohärente Gesamtsicht zum Thema Landschaft. Empfehlung für den Umgang mit dem LKSH: Der Kanton Schaffhausen ermutigt die Schaffhauser Gemeinden und weitere Landschaftsakteure, die erarbeiteten Grundlagen des LKSH und die daraus abgeleiteten Erkenntnisse künftig in der (über-)kommunalen Planung und bei konkreten landschaftswirksamen Vorhaben mitzuberücksichtigen – dies insbesondere im Hinblick auf den behördenverbindlichen kantonalen Richtplan, welcher in den kommenden Jahren auf der Grundlage des LKSH ergänzt und aktualisiert wird. Ausserdem ist die Berücksichtigung des LKSH eine Voraussetzung, damit künftig weitere landschaftswirksame Massnahmen im Rahmen der Programmvereinbarung im Bereich Landschaft (PV Landschaft) mit Bundesbeiträgen finanziell unterstützt werden können. Eckdaten zum LKSH: Kenntnisnahme durch den Regierungsrat: 20.12.2022 Erstmalige Publikation: April 2023 Art des Instruments: informelles Planungsinstrument Adressaten: Kantonale Verwaltung; auf freiwilliger Basis weitere Landschaftsakteure wie z.B. Gemeinden, Verbände, Planende. Zeitlicher Geltungsbereich (Zeithorizont): ca. 15 Jahre Räumlicher Geltungsbereich: gesamtes Kantonsgebiet Umsetzung: Fortlaufend in Form von (1) Umsetzung der Massnahmen sowie (2) Berücksichtigung der konzeptionellen Inhalte als Grundlage bei landschaftswirksamen Vorhaben. Verbindlichkeit: Orientierend, d.h. weder behörden- noch grundeigentümerverbindlich; die Umsetzung des LKSH widerspiegelt primär die Handlungsabsicht der kantonalen Verwaltung im Bereich Landschaft. Räumliche Genauigkeit: Die Plandarstellung (Karte) ist nicht parzellenscharf. Die Abgrenzung der und die Zuordnung in die 13 Landschaftstypen erfolgt aufgrund der charakteristischen Landschaftsmerkmale und -elemente. Integration in den kantonalen Richtplan: Mittelfristig soll das LKSH in geeigneter Weise in den kantonalen Richtplan, der behördenverbindlich ist, integriert werden. Koordination mit dem BAFU (Bundesamt für Umwelt) und finanzielle Unterstützung mittels Bundesbeiträge: Die Erstellung des LKSH erfolgte auf Empfehlung des BAFU. Das LKSH wurde im Rahmen der Programmvereinbarung im Bereich Landschaft (PV Landschaft), welche zwischen dem Kanton Schaffhausen und dem BAFU abgeschlossen wurde, mitfinanziert. Das LKSH sowie dessen Umsetzung, Weiterentwicklung und Berücksichtigung bilden die Voraussetzung, damit künftig weitere landschaftswirksame Massnahmen im Rahmen der PV Landschaft mit Bundesbeiträgen finanziell unterstützt werden können.

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Identifier
14b80b99-0819-4e96-a3a8-122417944d41@amt-geoinformation-kanton-schaffhausen
Issued date
July 9, 2024
Modified date
November 20, 2024
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Planungs- und Naturschutzamt
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pna.planung@sh.ch
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