Last updated
September 12, 2024
Terms of use
Open use
Organization
City of Zurich

Description

Im kantonale Hundegesetz (HuG 554.5) sind Ver- und Gebote im Umgang mit Hunden dargelegt. Zutrittsverbote sind für verschiedene Objekttypen geregelt. Die zuständige Behörde kann für weitere Objekten eine Bestimmung verfügen. In der Stadt Zürich liegt diese Zuständigkeit bei Sicherheitsdepartement (SID). Verschiedene Dienstabteilungen können beim SID begründete Anträge für bestimmte Bestimmungen (Leinenpflicht, Hundeverbot, Freilaufzone) stellen. Im Datensatz Hundezonen sind jene Objekte aufgeführt, welche mittels Verfügung durch den Stadtrat rechtskräftig verabschiedet wurden.

Zweck: Die Hundezonen dienen der Bevölkerung als Information, wo was für die Hundehaltung in der Stadt Zürich gilt. Die rechtskräftige Durchsetzung obliegt dem Sicherheitsdepartement. Es gibt grundsätzlich drei Kategorien: - Leinenpflicht (ganzjährig, jahreszeitlich, tageszeitliche Differenzierung) - Hundeverbot - Freilaufzonen Sämtliche Objekte sind an wichtigen Zugangsstellen mit Tafeln versehen aus denen hervorgeht, was in diesem Objekt gilt.

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Additional information

Identifier
8f45407e-0c60-4aef-95d9-d061047ac8da@stadt-zurich
Issued date
-
Modified date
September 12, 2024
Conforms to
-
Publisher
Produkteverantw. & Unterstützungsfunk., Grün Stadt Zürich, Tiefbau- und Entsorgungsdepartement
Contact points
Open Data Zürich
Languages
German
Further information
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Landing page
https://data.stadt-zuerich.ch/dataset/geo_hundezonen
Documentation
-
Temporal coverage
-
Spatial coverage
-
Update interval
Irregular
Metadata Access
API (JSON) Download XML