Last updated
July 31, 2023
Terms of use
Open use

Description

Fruchtfolgeflächen sind Teil der für die Landwirtschaft geeigneten Gebiete. Sie umfassen das ackerfähige Kulturland, vorab das Ackerland und die Kunstwiesen in Rotation sowie die ackerfähigen Naturwiesen. Sie werden mit Massnahmen der Raumplanung gesichert. Ein Mindestumfang an Fruchtfolgeflächen wird benötigt, damit in Zeiten gestörter Zufuhr die ausreichende Versorgungsbasis des Landes im Sinne der Ernährungsplanung gewährleistet werden kann (Art. 26 RPV). Die Aufwertungsflächen wurden im Rahmen von Bodenverbesserungsprojekten realisiert und haben ebenfalls die Qualität von Fruchtfolgeflächen. Sie werden jedoch nicht an den Mindestumfang angerechnet.

Resources

Showcases

Additional information

Identifier
ur-1745@geoinformation-kanton-uri
Issued date
July 31, 2023
Modified date
July 31, 2023
Conforms to
-
Publisher
Amt für Raumentwicklung Kt. Uri
Contact points
mail@lisag.ch
Languages
Language independent
Further information
Landing page
-
Documentation
-
Temporal coverage
-
Spatial coverage
Canton of Uri (UR)
Update interval
-
Metadata Access
API (JSON) Download XML