Zuletzt aktualisiert
20. September 2011
Nutzungsbedingungen
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Beschreibung

Wildtierkorridore von nationaler und kantonaler Bedeutung, Richtplankapitel L 2.6. Die Behörden beachten die Durchgängigkeit der Wildtierkorridore und überregionalen Ausbreitungsachsen bei Planungen und bei der Realisierung von Vorhaben. Die Wildtierkorridore werden im Richtplan festgesetzt (Richtplanaussage).

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Zusätzliche Informationen

Identifier
404c290d-8524-42b0-ae0b-0073220833a0-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
20. September 2011
Änderungsdatum
20. September 2011
Konform mit
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Publisher
Abteilung Raumentwicklung
Kontaktstellen
raumentwicklung@ag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
geocat.ch Permalink
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
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Aktualisierungsintervall
Unbekannt
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