Zuletzt aktualisiert
18. Februar 2025
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Beschreibung

In vorrangigen Grundwassergebieten von kantonaler Bedeutung, welche im Richtplan festgesetzt sind, haben Interessen der Grundwasserbewirtschaftung Vorrang. Daher sind auf diesen Flächen keine neuen Kiesabbaugebiete zulässig. Die Ausdehnung der vorrangigen Grundwassergebiete von kantonaler Bedeutung wird anhand hydrogeologischer Kriterien bestimmt. Die Richtplan 2011 Gesamtkarte wurde am 20. September 2011 vom Grossen Rat beschlossen.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
3f071d26-8fa6-48b2-b49a-0df1e5b140ea-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
13. Mai 2011
Änderungsdatum
18. Februar 2025
Konform mit
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Publisher
Abteilung Raumentwicklung
Kontaktstellen
raumentwicklung@ag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
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geocat.ch Permalink
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Räumliche Abdeckung
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