- Zuletzt aktualisiert
- 17. September 2025
- Format
- CSV
Beschreibung
Tierversuche in der Schweiz benötigen eine Bewilligung der kantonalen Behörden. Als Tierversuch gilt jede Massnahme an lebenden Tieren, die etwa der Überprüfung wissenschaftlicher Annahmen, der Gewinnung von Proben für wissenschaftliche Zwecke, der Entwicklung von Stoffen oder der Aus- und Weiterbildung dient. Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn nach Prüfung durch eine unabhängige Tierversuchskommission die Belastung der Tiere auf das unerlässliche Mass beschränkt ist und eine Güterabwägung den Versuch rechtfertigt. Versuche müssen von qualifizierten Fachpersonen geleitet, schriftlich dokumentiert und in Einrichtungen mit geeigneter Infrastruktur durchgeführt werden.
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- bewilligungen_tierversuche@bundesamt-fur-lebensmittelsicherheit-und-veterinaerwesen-blv
- Publikationsdatum
- 17. September 2025
- Änderungsdatum
- -
- Sprachen
-
- Englisch
- Deutsch
- Französisch
- Italienisch
- Zugangs-URL
- https://www.data.blv.admin.ch/ogd/animal_experimentation/licences/licences_codelist_type.csv
- Download-URL
- https://www.data.blv.admin.ch/ogd/animal_experimentation/licences/licences_codelist_type.csv
- Dateigrösse
- -
- Format
- CSV
- Dokumentation
-