Zuletzt aktualisiert
17. September 2025
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Format
CSV

Beschreibung

Tierversuche in der Schweiz benötigen eine Bewilligung der kantonalen Behörden. Als Tierversuch gilt jede Massnahme an lebenden Tieren, die etwa der Überprüfung wissenschaftlicher Annahmen, der Gewinnung von Proben für wissenschaftliche Zwecke, der Entwicklung von Stoffen oder der Aus- und Weiterbildung dient. Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenn nach Prüfung durch eine unabhängige Tierversuchskommission die Belastung der Tiere auf das unerlässliche Mass beschränkt ist und eine Güterabwägung den Versuch rechtfertigt. Versuche müssen von qualifizierten Fachpersonen geleitet, schriftlich dokumentiert und in Einrichtungen mit geeigneter Infrastruktur durchgeführt werden.

Zusätzliche Informationen

Identifier
bewilligungen_tierversuche@bundesamt-fur-lebensmittelsicherheit-und-veterinaerwesen-blv
Publikationsdatum
17. September 2025
Änderungsdatum
-
Sprachen
  • Englisch
  • Deutsch
  • Französisch
  • Italienisch
Zugangs-URL
https://www.data.blv.admin.ch/ogd/animal_experimentation/licences/licences_codelist_type.csv
Download-URL
https://www.data.blv.admin.ch/ogd/animal_experimentation/licences/licences_codelist_type.csv
Dateigrösse
-
Format
CSV
Dokumentation