Beschreibung
Begehen Jugendliche zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr ein Delikt, gilt für sie das Jugendstrafrecht. Die Jugendanwaltschaften des Kantons Zürich untersuchen und beurteilen sämtliche Straftaten von Jugendlichen, die im Kanton Zürich wohnhaft sind. Ausserdem sind sie für den Vollzug jugendstrafrechtlicher Schutzmassnahmen und Strafen verantwortlich.
Ressourcen
- CSV Schweizer-/Ausländeranteil bei Verurteilungen
- CSV Finanzieller Aufwand für Schutzmassnahmen
- CSV Art der Sanktion
- CSV Anzahl verzeigte Jugendliche
- CSV Anzahl Verurteilungen nach Geschlecht
- CSV Anzahl Delikte bei den Verurteilungen
- CSV Alter bei Eröffnung der Strafuntersuchung
- CSV Anzahl Personen mit mindestens einer...
- CSV Anzahl Jugendliche in einer Massnahme per...
Showcases
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- 544@oberjugendanwaltschaft-kanton-zuerich
- Publikationsdatum
- 27. November 2019
- Änderungsdatum
- 15. Juli 2024
- Konform mit
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- Publisher
- Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich
- Kontaktstellen
- Oberjugendanwaltschaft des Kantons Zürich
- Sprachen
- Deutsch
- Weitere Informationen
- Landing page
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- Dokumentation
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- Zeitliche Abdeckung
- 1. Januar 2007 - 31. Dezember 2023
- Räumliche Abdeckung
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- Aktualisierungsintervall
- Jährlich
- Metadatenzugriff
- API (JSON) XML herunterladen