- Zuletzt aktualisiert
- 7. Oktober 2025
- Organisation
- Lisag AG, Geoinformation Kanton Uri
- Kategorien
- Umwelt, Regionen und Städte
Beschreibung
Gemäss der Kantonalen Waldverordnung (KWV), Artikel 11, ist entlang von Bauzonen, die an Wald grenzen oder in Zukunft grenzen sollen und in Gebieten, in denen nach dem kantonalen Richtplan eine Zunahme des Waldes verhindert werden soll, eine Waldfeststellung vorzunehmen. Der kantonale Richtplan schreibt vor, dass nebst den Waldgrenzen entlang der Bauzone auch entlang von landwirtschaftlichen Nutzflächen (Hügelzone bis Bergzone 4), die an Wald grenzen, eine statische Waldgrenze festgelegt werden soll. Die statische Waldgrenze stellt dabei eine definitive Trennlinie zwischen dem Wald und den Bauzonen und zwischen dem Wald und den landwirtschaftlichen Nutzflächen dar.
Ressourcen
Showcases
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- ur-2030@geoinformation-kanton-uri
- Publikationsdatum
- 7. Oktober 2025
- Änderungsdatum
- 7. Oktober 2025
- Konform mit
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- Publisher
- Amt für Forst und Jagd Kt. Uri
- Kontaktstellen
- mail@lisag.ch
- Sprachen
- Sprachunabhängig
- Weitere Informationen
- Landing page
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- Dokumentation
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- Zeitliche Abdeckung
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- Räumliche Abdeckung
- Canton of Uri (UR)
- Aktualisierungsintervall
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- Metadatenzugriff
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