Zuletzt aktualisiert
20. November 2024
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Beschreibung

Das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verpflichtet die Kantone zur Revitalisierung von Gewässern in schlechtem Zustand. Dazu müssen sie vorgängig eine strategische Revitalisierungsplanung ausarbeiten und den Nutzen einer Revitalisierung untersuchen. Im Rahmen der Planung von 2014 wurden alle Fliessgewässer gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Umwelt beurteilt und in die Kategorien "geringer, mittlerer oder grosser Nutzen" eingestuft. Gemäss aktueller Revitalisierungsplanung muss der Kanton Schaffhausen in den kommenden 80 Jahren Fliessgewässerabschnitte von rund 40 km bzw. 10 km in den nächsten 20 Jahren (2014 - 2034) revitalisieren. Priorisiert wurden dabei Gewässerabschnitte, deren Revitalisierung einen mittleren oder hohen Nutzen für die Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand aufweisen. In der ersten 20-Jahresplanung wurden zusammen mit den Gemeinden 45 Gewässerabschnitte mit 1. Prioriät und einer Gesamtlänge von rund 14 km festgelegt.

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Identifier
afac3618-60a3-4e3d-bb32-56607ad7a4fc@amt-geoinformation-kanton-schaffhausen
Publikationsdatum
8. August 2022
Änderungsdatum
20. November 2024
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Publisher
Tiefbau Schaffhausen Gewässer und Materialabbau
Kontaktstellen
tsh.gewaesser@sh.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
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Kanton Schaffhausen
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