Zuletzt aktualisiert
11. Januar 2021
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

Beschreibung

Ersatzmassnahmen im Natur- und Landschaftsschutz. Die Projektierung von Bauten und Anlagen kann zu unvermeidbaren Eingriffen in schützenswerte Lebensräumen führen. Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verlangt, dass bei technischen Eingriffen in schützenswerte Lebensräume der Verursacher unter Abwägung aller Interessen Schutz-, Wiederherstellungs- oder angemessene Ersatzmassnahmen leistet. Der Naturwert soll nach dem Eingriff gleich gross sein wie vorher (Null-Bilanz).

Ressourcen

Showcases

Zusätzliche Informationen

Identifier
c1a75300-4859-49d8-9f94-020fac2d4af8@fachstelle-geoinformation-des-kantons-glarus
Publikationsdatum
11. Januar 2021
Änderungsdatum
11. Januar 2021
Konform mit
-
Publisher
Kanton Glarus
Kontaktstellen
lukas.wunderle@gl.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
geocat.ch Permalink
Landing page
-
Dokumentation
-
Zeitliche Abdeckung
-
Räumliche Abdeckung
Kanton Glarus
Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
Metadatenzugriff
API (JSON) XML herunterladen