Zuletzt aktualisiert
5. Mai 2012
Nutzungsbedingungen
Freie Nutzung. Quellenangabe ist Pflicht.

Beschreibung

Der Datensatz enthält Ableitungen (von Drainageflächen), Einzelwege, Wasserleitungen und Stromleitungen die seit ca. 1890 durch eine Güterzusammenlegung/ Regulierung, Moderne Melioration oder Einzelmelioration gebaut wurden. Der Bau dieser Meliorationsanlagen wurde von Bund und Kanton mit Beiträgen unterstützt. Auf den Parzellen in denen eine Meliorationsanlage verläuft ist in der Regel im Grundbuch eine regulierungsrechtliche Anmerkung oder ein Durchleitungsrecht eingetragen. Die Anmerkung beinhaltet: Rückerstattungspflicht, Zweckentfremdungsverbot, Unterhaltspflicht (gemäss Landwirtschaftsgesetz Bund und Kanton). Mit der Einführung der Bauzonen und des Baugesetzes ist diese Anmerkung für Ableitungen in den Bauzonen nicht mehr nötig. Die jeweiligen Einwohnergemeinden (in Einzelfällen auch Unterhaltsgenossenschaften) sind Eigentümerinnen dieser gemeinschaftlichen Ableitungen. Sie sind auch für das Nachführen der Leitungspläne verantwortlich. Bei der Abteilung Landwirtschaft Aargau sind jedoch noch die Ausführungspläne (nicht nachgeführt) mit dem Stand zur Bauzeit als Tif-Dateien vorhanden.

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Zusätzliche Informationen

Identifier
91328c0d-7637-4c45-babf-bb8592de1fb7-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
5. Mai 2012
Änderungsdatum
5. Mai 2012
Konform mit
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Publisher
Landwirtschaft Aargau
Kontaktstellen
landwirtschaft.aargau@ag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
Weitere Informationen
geocat.ch Permalink
Landing page
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Dokumentation
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Zeitliche Abdeckung
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Räumliche Abdeckung
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Aktualisierungsintervall
Unregelmässig
Metadatenzugriff
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