Zuletzt aktualisiert
16. Juli 2025
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Beschreibung

Zonen des Japankäfers (Popillia japonica). Der Japankäfer (Popillia japonica) gilt in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus, weshalb Melde- und Bekämpfungspflichten bestehen. Zur Eindämmung der Ausbreitung werden um die Fundorte Befallsherd (1 km Radius) und Pufferzone (6km Radius) festgelegt. In diesen gelten strenge Vorschriften für das Herausführen und Lagern von Pflanzen- und Kompostmaterial. Das Ziel der Massnahmen ist, eine weitere Verschleppung des Schädlings zu verhindern, besonders durch Kontrolle von Pflanzentransporten und landwirtschaftlichen Produkten. Ein Befallsherd ist das Gebiet, in dem der Japankäfer tatsächlich nachgewiesen und eine Population festgestellt wurde. In diesem Kerngebiet sind die Massnahmen besonders streng, da hier ein unmittelbares Risiko für eine weitere Verbreitung besteht. Die Pufferzone hingegen umgibt den Befallsherd. Sie dient als Schutz- und Überwachungsbereich, um eine Ausbreitung des Schädlings in angrenzende, noch nicht befallene Gebiete zu verhindern. Innerhalb der Pufferzone gelten ebenfalls besondere Vorschriften, aber diese sind in der Regel weniger streng als im Befallsherd selbst.

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Identifier
c2a5e156-d3b1-47e1-8063-ed0c45704af1-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
16. Juli 2025
Änderungsdatum
16. Juli 2025
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Publisher
Landwirtschaft Aargau
Kontaktstellen
landwirtschaft.aargau@ag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
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