Zuletzt aktualisiert
16. Juli 2025
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Beschreibung

Fundorte des Japankäfers (Popillia japonica). Der Japankäfer (Popillia japonica) gilt in der Schweiz als prioritärer Quarantäneorganismus, weshalb Melde- und Bekämpfungspflichten bestehen. Zur Eindämmung der Ausbreitung werden um die Fundorte Befallsherd (1 km Radius) und Pufferzone (6 km Radius) festgelegt. In diesen gelten strenge Vorschriften für das Herausführen und Lagern von Pflanzen- und Kompostmaterial. Das Ziel der Massnahmen ist, eine weitere Verschleppung des Schädlings zu verhindern, besonders durch Kontrolle von Pflanzentransporten und landwirtschaftlichen Produkten.

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Identifier
f8f40b5f-cdff-4208-a617-9d27328e88e6-6571@agis_service_center
Publikationsdatum
16. Juli 2025
Änderungsdatum
16. Juli 2025
Konform mit
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Publisher
Landwirtschaft Aargau
Kontaktstellen
landwirtschaft.aargau@ag.ch
Sprachen
Sprachunabhängig
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