Zuletzt aktualisiert
9. Dezember 2024
Nutzungsbedingungen
Open use
Organisation
Stadt Zürich
Format
WMS

Beschreibung

Im kantonale Hundegesetz (HuG 554.5) sind Ver- und Gebote im Umgang mit Hunden dargelegt. Zutrittsverbote sind für verschiedene Objekttypen geregelt. Die zuständige Behörde kann für weitere Objekten eine Bestimmung verfügen. In der Stadt Zürich liegt diese Zuständigkeit bei Sicherheitsdepartement (SID). Verschiedene Dienstabteilungen können beim SID begründete Anträge für bestimmte Bestimmungen (Leinenpflicht, Hundeverbot, Freilaufzone) stellen. Im Datensatz Hundezonen sind jene Objekte aufgeführt, welche mittels Verfügung durch den Stadtrat rechtskräftig verabschiedet wurden.

Zweck: Die Hundezonen dienen der Bevölkerung als Information, wo was für die Hundehaltung in der Stadt Zürich gilt. Die rechtskräftige Durchsetzung obliegt dem Sicherheitsdepartement. Es gibt grundsätzlich drei Kategorien: - Leinenpflicht (ganzjährig, jahreszeitlich, tageszeitliche Differenzierung) - Hundeverbot - Freilaufzonen Sämtliche Objekte sind an wichtigen Zugangsstellen mit Tafeln versehen aus denen hervorgeht, was in diesem Objekt gilt.

Zusätzliche Informationen

Identifier
86df14a7-a5f6-489b-b1d4-4bf78f9a10ef
Publikationsdatum
9. Dezember 2024
Änderungsdatum
-
Sprachen
Deutsch
Zugangs-URL
https://www.ogd.stadt-zuerich.ch/wms/geoportal/Hundezonen?SERVICE=WMS&REQUEST=GetCapabilities&VERSION=1.3.0
Dateigrösse
-
Format
WMS
Dokumentation