Beschreibung
Hundehalter:innen, die einen Hund importieren, müssen ihn spätestens 10 Tagen nach der Einfuhr überprüfen lassen. Die Kontrolle der Kennzeichnung und die Importmeldung wird von einer Tierärztin oder einem Tierarzt vorgenommen. Die Auswertung zeigt, inwiefern die Frist von 10 Tagen in den jeweiligen Jahren eingehalten wurde.
Zusätzliche Informationen
- Identifier
- dogs-delayedImports
- Publikationsdatum
- 8. Dezember 2025
- Änderungsdatum
- -
- Sprachen
- Sprachunabhängig
- Zugangs-URL
- https://tierstatistik.identitas.ch/data/dogs-delayedImports.csv
- Dateigrösse
- 565.0 B
- Format
- CSV
- Dokumentation
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