Zuletzt aktualisiert
3. Januar 2022
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Format
PARQUET

Beschreibung

Aufgrund des revidierten Gewässerschutzrechts aus dem Jahr 2011 sind die Kantone verpflichtet, bis Ende 2018 entlang ihrer Gewässer die Gewässerräume auszuscheiden beziehungsweise anzupassen. Als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der minimalen Breite der Gewässerräume wird bei Fliessgewässern deren natürliche Sohlenbreite verwendet. Bei stehenden Gewässern von mehr als 0.5 ha beträgt der Gewässerraum mindestens 15 m gemessen ab der Uferlinie.

Zusätzliche Informationen

Identifier
Publikationsdatum
1. Mai 2025
Änderungsdatum
3. Januar 2022
Sprachen
  • Deutsch
  • Französisch
Zugangs-URL
https://geofiles.be.ch/geoportal/pub/download/GEWRAG/gewrag_gewpnu.parquet
Download-URL
https://geofiles.be.ch/geoportal/pub/download/GEWRAG/gewrag_gewpnu.parquet
Dateigrösse
-
Format
PARQUET
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